Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Informationen

Die Seminarangebote stehen allen Interessierten offen, sofern es sich nicht um spezielle, klinikinterne Seminare der Kreiskliniken Reutlingen GmbH handelt und dies im Ausschreibungstext steht.

Anmeldung für externe TeilnehmerInnen

Zur Anmeldung nutzen Sie bitte das online Anmeldeformular am Seitenende. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich.
Die Veranstaltungen finden vorwiegend in Reutlingen oder der näheren Umgebung statt. Genaue Informationen erhalten Sie in der jeweiligen Seminarbeschreibung.

Bei allen Fortbildungen ist die Anzahl der Plätze  begrenzt. Hier ist das Eingangsdatum der Anmeldung entscheidend. MitarbeiterInnen der Kreiskliniken Reutlingen werden bevorzugt. Eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung mit Rechnung erhalten Sie für jede Fortbildung.

Anmeldung für Mitarbeiter/innen der Kreiskliniken Reutlingen GmbH

Das Anmeldeverfahren ist grundsätzlich gleich wie bei externen Teilnehmer/-innen. Wählen Sie bei der Anmeldung bitte lediglich das Anmeldeformular für "Mitarbeiter KKR" aus.

Bitte beachten Sie als MitarbeiterInnen der Kreiskliniken Reutlingen GmbH, dass wir Ihnen bei unentschuldigten Fernbleiben von der angemeldeten Veranstaltung, die gesamten Kursgebühren persönlich in Rechnung stellen.

Anmeldeschluss

Die Anmeldung für ein Seminar oder Weiterbildung ist grundsätzlich bis 30 Werktage vor Beginn möglich.

Bei Kongressen und Symposien ist eine Anmeldung bis 5 Werktage vor der Veranstaltung möglich.

Gebühr

Die Gebühr enthält je nach Ausschreibung die Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausenverpflegung. Für Teilnehmer/innen der Kreiskliniken Reutlingen und bei Weiterbildungsveranstaltungen ist grundsätzlich Verpflegung und Getränke nicht im Preis enthalten. Übernachtungs- und Fahrtkosten trägt der/die Teilnehmer/innen selbst. Die Gebührenpauschale ist 5 Werktage vor der  Durchführung der Veranstaltung zu bezahlen. Bei mehrteiligen Fort- und Weiterbildungen wird der Betrag 10 Werktage vor der ersten Veranstaltung fällig.

Für den Fall, dass ein Teilnehmer seiner Zahlungspflicht auch 30 Werktage, vom Zeitpunkt des Kursbeginns an, nicht nachgekommen ist, wird wie folgt vorgegangen:

1. Zahlungserinnerung: Der Teilnehmer erhält eine Zahlungserinnerung, in der ein Termin für die Zahlung festgelegt wird.

2. Mahnung: Ist die Zahlung auch nach der festgelegten Frist nicht erfolgt, wird ein Mahnung versandt. Die Mahngebühr beträgt 8% des Zahlungsbetrags (§288 BGB).

Stornierung

Der Rücktritt ist nur schriftlich bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 20 Euro berechnet. Bei einer späteren Stornierung oder Nichtinanspruchnahme wird der gesamte Seminarpreis fällig. Sie können in diesem Falle selbstverständlich eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen.

Teilnahmebescheinigung

Sie erhalten für die Teilnahme an einer Fortbildung eine Bescheinigung. Bei Mitarbeiter/innen der Kreisklinken Reutlingen werden die Teilnahmedaten an die Personalabteilung Bereich Personalentwicklung weitergegeben.

Absage durch die Akademie

Die Akademie der Kreiskliniken Reutlingen hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung kurzfristig, spätestens 5 Werktage vor Beginn, Veranstaltungen abzusagen. Wir werden uns bei Absagen um Alternativen für Sie bemühen. Bei Nichtinanspruchnahme werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Ein weiterer Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Reutlingen

Datenschutz

Wir weisen entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzes darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten gespeichert werden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter "Datenschutz" im Impressum.

Haftung

Die Akademie haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.

Stand 25.05.2018